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DBB NRW warnt bereits seit Jahren

Kriminalitätsstatistik bestätigt Warnungen

10. April 2024

Nach Veröffentlichung und Vorstellung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2023 (PKS) am 9. April 2024 durch Bundesinnenministerin Faeser sieht sich der Landesbund Nordrhein-Westfalen im Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (DBB NRW) in seinen jahrelangen Warnungen vor zunehmender Gewalt gegenüber Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes bestätigt.

Der Anstieg von Gewaltstraftaten in der Opfergruppe der „Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten“ um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr knapp 119.000 Straftaten ist nach Ansicht des 1. Vorsitzenden des DBB NRW, Roland Staude, unabhängig von einzelnen Tätergruppen, ein Beleg für eine fortschreitendende Verrohung der Gesellschaft und zunehmende Respektlosigkeit gegenüber den „Repräsentanten des Staates“. Roland Staude: „Statt wohlfeiler Sonntagsreden der Politik oder hilflosem Schulterzucken gesellschaftlicher Akteure, erwarten wir ein konsequentes Durchgreifen gegen jedwede Art von Angriffen auf die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes sowie die Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen.“

Gerade die Beschäftigten mit umfassenden Menschenkontakt wären täglich mit einem breiten Spektrum von Angriffen gegen ihre Person selbst oder Kolleginnen und Kollegen konfrontiert, welche die PKS trotz ihrer Ausführlichkeit jedoch nur teilweise abbildet. Zwar werden Gewaltdelikte gegenüber Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten in der PKS inzwischen ausführlich dargestellt, gerade aber bei den niedrigschwelligen Delikten gegenüber allen Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, wie zum Beispiel Beleidigungen oder Verleumdung von Verwaltungsbeschäftigten und Lehrpersonal, auch über soziale Medien, oder das Anspucken von Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitswesen oder im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, verliert die PKS bezüglich dieser Opfergruppe an Aussagekraft. Roland Staude: „Nicht nur schwere Angriffe wie Bedrohung oder Körperverletzung, sondern die stete Häufung vermeintlich geringer Delikte, wie Beschimpfungen, Beleidigungen oder drohendes Bedrängen, würden die Beschäftigten nachhaltig belasten und bei den Kolleginnen und Kollegen zu stressbedingten Krankheitsfällen oder zum Berufswechsel beitragen.“

Laut Bundesgerichtshof (BGH) kann zum Beispiel bereits das Hervorrufen von Ekel mit einer damit verbundenen körperlichen Reaktion beim Geschädigten (Brechreiz) den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen. Dies bildet die PKS, oft auch mangels Anzeigebereitschaft der Geschädigten oder des „Dienstherren“, daher kaum ab. Der DBB NRW erwartet hier ein konsequentes Anzeigen auch bereits niedrigschwelliger Delikte durch Geschädigte und „Dienstherren“. Zugleich fordert der DBB NRW auch die Einbeziehung niedrigschwelliger Deliktsarten zum Nachteil der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes in das statistische Monitoring der PKS durch eine stärkere Vernetzung von Bund, Ländern und Kommunen, um daraus vor allem präventive Handlungsoptionen für Politik und Gesellschaft zu erarbeiten.

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